Härtefallhilfe für private Haushalte
19.04.2023
Wann kann ich die Härtefallhilfe beantragen? Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens eine Verdopplung Ihrer Energiekosten für Heizöl vorweisen können. Pro Haushalt werden max. 2.000 € erstattet. Anträge unter 100 € werden nicht entgegengenommen (Bagatellgrenze). Bei Gebäuden mit Zentralheizung können Vermieter und Vermieterinnen bzw. Wohneigentümergemeinschaften den Antrag stellen. Die Hilfe wird dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte weitergegeben.
Eingereicht werden können Rechnungen für Heizmittel aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis von Heizöl im Jahr 2021 (71 ct brutto / Liter), vorausgesetzt Sie haben Ihr Heizöl mindestens für einen Brutto-Preis von 1,42 € / Liter getankt.
Aktuell steht noch nicht fest, über wen die Beantragung zu erfolgen hat. Derzeit können Sie die Härtefallhilfe noch nirgends beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, suchen Sie Ihre Unterlagen (Rechnungen etc.) bereits raus und legen Sie diese zur Seite.
Noch detailliertere Infos finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.