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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knauber Mineralöl GmbH & Co. KG für Verbraucher
Stand 01.11.2023
1. GELTUNGSBEREICH
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung zu den individuell getroffenen Vereinbarungen, welchen bei Abweichungen jeweils der Vorrang zukommt.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Es setzt des Weiteren voraus, dass wir vor Vertragsschluss mit unseren Kunden ein sogenanntes kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten geschlossen haben, durch welches die Versorgung mit dem Liefergegenstand abgesichert wurde. Außerdem muss der Lieferausfall unseres Lieferanten bei Vertragsschluss unvorhersehbar gewesen sein. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(3) Maße, Gewichte, Analysen und Beschaffenheit sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsgarantien als solche müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
(4) Soweit die Belieferung des Kunden behördliche oder sonstige Genehmigungen auf Seiten des Kunden oder in Bezug auf dessen Einrichtungen erfordert, sind die Genehmigungen vom Kunden beizubringen.
3. PREISE
(1) Ist kein Festpreis vereinbart und erfolgt die Lieferung nach den vertraglichen Vereinbarungen mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so erfolgt die Abrechnung zu dem am Liefertag für die gelieferte und abgenommene Menge - bei uns allgemein gültigen Preis. Der Kunde hat das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis am Liefertag gegenüber dem Preis bei Vertragsabschluss um mindestens 5% stärker angestiegen ist, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.
(2) Soll die Lieferung zoll- und/oder steuerbegünstigt erfolgen, ist uns der dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vor der Auslieferung vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung geltenden Zoll- und/oder Steuersätze liefern.
(3) Die Energiesteuern gehen zu Lasten des Kunden
4. LIEFERUNG
(1) Die Wahl des Lieferwerks bzw. Abgangslagers bleibt uns vorbehalten.
(2) Der Versand an Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts erfolgt für die Rechnung des Kunden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmen wir Versandart, Spediteur und/oder Frachtführer. Ohne dafür zu haften, bemühen wir uns um den günstigsten Transport. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Kostenerstattung. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens bei Verlassen der Versandstelle/Lieferstelle geht die Gefahr - einschließlich einer Beschlagnahme - auf den Kunden über.
(3) Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt für sämtliche Waren im Lieferwerk oder Lieferlager, bei Anlieferung durch Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen mittels dieser. Sie ist bindend für den Kunden und wird der Berechnung zu Grunde gelegt.
(4) Der Kunde haftet uns für die Einhaltung der von ihm oder seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll- oder Steuervorschriften sowie für die Beschaffung und Einhaltung der erforderlichen öffentlichen rechtlichen Genehmigungen. Werden Genehmigungen, insbesondere zur zoll- und steuerbegünstigten Lieferung nicht erteilt oder wieder entzogen, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.
(5) Bei frachtfreier Lieferung erfolgt Lieferung im Tankwagen frei Haus, abgepackte Waren frei Station bzw. frei Haus.
(6) Bei Lieferungen in Umschließungen des Kunden sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Leihgebinde und Umschließungen sind unverzüglich zu leeren und sofort fracht- und spesenfrei in einem sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzusenden.
(7) Wenn Lieferfristen nicht vereinbart sind, muss die gekaufte Ware sofort abgenommen werden. Bei nicht rechtzeitigem Abruf oder rechtzeitiger Abnahme sind wir unbeschadet sonstiger Rechte ohne erneutes Angebot berechtigt, die fälligen Mengen dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zuzustellen oder auf Lager zu nehmen und als geliefert zu berechnen oder die Lieferung abzulehnen. In diesen Fällen des Annahmeverzuges wie auch bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht dann zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(8) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
(9) Wir sind zu Teillieferungen und zu Teilleistungen berechtigt.
(10) Angaben zu Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferfristen.
5. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN IM STRECKENGESCHÄFT
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass im Streckengeschäft der Abholer unversteuertes oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Mineralöl als sein Beauftragter in Besitz nimmt.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass er und/oder sein Abnehmer alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften insbesondere für den Versand, die Lagerung und die Verwendung von unversteuertem oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Mineralöl einhalten.
6. LIEFERHINDERNISSE, HÖHERE GEWALT
(1) Die Leistungspflicht der Parteien, insbesondere unsere Lieferpflicht, besteht nicht, soweit und solange der Leistung ein Ereignis entgegensteht, welches als Höhere Gewalt zu qualifizieren ist.
(2) Als Ereignis Höherer Gewalt gelten von außen kommende, unabwendbare und von den Parteien nicht zu vertretene, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen insbesondere -ohne darauf beschränkt zu sein - Naturkatastrophen, Streiks, und Pandemien sowie Krieg, kriegerische Unruhen, Bürgerkrieg und nachträgliche rechtliche Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr von Produkten.
(3) Ein Ereignis Höherer Gewalt steht der Leistung entgegen, wenn das Ereignis die Leistungserbringung tatsächlich oder rechtlich unmöglich macht oder nachhaltig verzögert.
(4) In Fällen Höherer Gewalt gelten Leistungspflichten, auch wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich unter einen spezifischen Vorbehalt gestellt wurden, als vorübergehend ausgesetzt. Die Vertragsbeziehung im Übrigen bleibt bestehen. Nur soweit es sich bei den Leistungsverpflichtungen nach den Umständen um nicht nachholbare Fixschulden handelt, gehen die jeweiligen konkreten Leistungspflichten unter.
(5) Soweit wir unter Berufung auf Höhere Gewalt die Erfüllung einer Verpflichtung verweigern, kann sich der Kunde im Umfang der Leistungsverweigerung anderweitig mit den Liefergegenständen eindecken. Die Abnahmeverpflichtung des Kunden erlischt insoweit. Im Übrigen bleibt der Vertrag bestehen, soweit nicht seine Erfüllung während der vertraglichen Laufzeit durch höhere Gewalt insgesamt unmöglich wird. Es besteht Einigkeit, dass bei sukzessiv zu erfüllenden Leistungs – und Lieferverpflichtungen von dem jeweiligen Ereignis Höherer Gewalt nur diejenigen Leistungen betroffen sind, die betreffenden Zeitraum nach den Vereinbarungen der Parteien oder den Umständen zur Erfüllung angestanden hätten.
7. BEIM HEIZÖLKAUF BESTEHT KEIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT (GILT FÜR PRIVATE U. GEWERBL.KUNDEN)
Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs.2 Nr.8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können somit ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen. Dies gilt auch für den gewerblichen Kunden. Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob der Bestellvorgang im Rahmen des Onlinehandels oder beim sogenannten Telefonverkauf oder auf dem Schriftweg erfolgte.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
(1) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit wird klargestellt, dass handelsüblich zugelassene und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware keinen Mangel darstellen. Offensichtlich Mängel der Ware sollten vom Kunden unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Versäumnis der Frist führt jedoch nicht zum Verlust von Gewährleistungsrechten.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze (2) und (3) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die aus (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Lieferung bzw. an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist dann verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltswaren unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegen den Kunden über.
(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
10. SICHERHEITEN
(1) Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unserseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
(2) Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, können weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder den Gegenwert durch Nachnahme erheben. Außerdem sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes, die Lieferung zu verweigern und/oder während der dieser Zeit fällig gewordene Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und/oder die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen.
(3) Das gleiche gilt, wenn bei dem Kunden Ereignisse eintreten, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder uns solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt werden.
11. ZAHLUNGEN
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung fällig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist für die Berechnung der Zahlungsfristen maßgebend. Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen können. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen bekannt gegebenen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet werden. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA-Lastschriftverfahren, z. B. aufgrund eines SEPA-Basislastschrift-Mandates oder eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates, vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen sofort fällig.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse können wir eine weitere Belieferung davon abhängig machen, dass der Kunde die anstehende Lieferung vorab bezahlt (Vorkasse) oder angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt.
(5) Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
12. GERICHTSSTAND / SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für Lieferungen ist die Versandstelle/Lieferstelle, Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. (Bonn)
(3) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht betroffen. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Geist, Zweck und dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt.
13. DATENSCHUTZ
Die Daten des Kunden werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und nach der Datenschutzgrundverordnung geschützt. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten mit seiner Zustimmung oder auf der Grundlage eines Vertrages zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir ausdrücklich hin. (Berechtigtes Interesse).
Dabei werden erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung ist Art 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§505a und 506 BGB).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Eine Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken oder für andere Zwecke wird ausschließlich nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden erfolgen und diese kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine weitere rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung der Daten besteht. Die ausführliche Rechtsgrundlage der Verarbeitung und eine ausführliche Darstellung Ihrer Rechte finden Sie unter www.knauber-heizoel.de/datenschutz-fuer-unsere-kunden.html
Erklärungen Ihrerseits richten Sie bitte an die Knauber Mineralöl GmbH & Co. KG, Endenicher Straße 120-140, 53115 Bonn, Tel Nummer 0228/512-710, oder per E-Mail an mineral(at)knauber.de.
14. INFORMATION
An einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Bonn, 01.11.2023
Knauber Mineralöl GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft ist Bonn, Amtsgericht Bonn, HRA 4925 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: Knauber Mineralöl Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 9763 vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel und Holger Laugisch