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Betrieb von Ölheizungen weiter möglich
Erfahren Sie bei uns, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Heizung beibehalten möchten bzw. wenn Sie Ihre bestehende Anlage gerne durch eine moderne, energieeffizientere Öl-Brennwert-Heizung austauschen möchten.
Das neue Gebäudeenergiegesetz, welches vom Bundeskabinett im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung verabschiedet wurde, beinhaltet Infos zum Weiterbetrieb und zur Modernisierung von Heizungen und ist am 01.11.2020 in Kraft getreten.
Eine kurze Zusammenfassung vorab: Sie können beruhigt sein, denn das Betreiben einer Ölheizung wird so schnell nicht verboten. Es ist jedoch möglich, dass Ihre Heizung ausgetauscht bzw. modernisiert werden muss.
- Ist Ihre Heizung älter als 30 Jahre?
- Möchten Sie Ihre jetzige Ölheizung durch eine Öl-Brennwert-Heizung ersetzen?
- Soll ein Teil der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien gewonnen werden?
Diese und weitere Fragen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Anhand des nachfolgenden Schaubildes können Sie Ihr weiteres Vorgehen bestimmen.
Natürlich sind wir auch gerne persönlich für Sie da! Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter der 0228 512-710 an - wir beraten Sie gerne.